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Ahlen
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Beckum
Münster
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Fragen und Antworten zur Osteopathie
Während sich die Physiotherapie oft auf die Rehabilitation und Funktionsverbesserung spezifischer Körperbereiche (z. B. nach einer OP oder Verletzung) konzentriert, betrachtet die Osteopathie den Körper als untrennbare Einheit. Der Osteopath sucht gezielt nach der Ursache einer Beschwerde, die oft an einer ganz anderen Stelle liegt als der Schmerz selbst. Wir arbeiten ausschließlich mit den Händen, um Blockaden zu lösen und die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
Dies ist ein Spezialgebiet unseres Praxisleiters Ludwig Terhorst. Hierbei liegt der Fokus auf dem Nervensystem. Da Nerven alle Organe und Muskeln steuern, können Irritationen an den Nervenbahnen weitreichende Beschwerden auslösen. Mit sehr feinen Techniken behandeln wir das Nervensystem, um auch bei komplexen oder chronischen Beschwerden (die auf herkömmliche Therapien nicht ansprechen) Lösungen zu finden.
Das ist sehr individuell. Da wir die Ursache behandeln, spüren viele Patienten bereits nach 1 bis 3 Sitzungen eine deutliche Besserung. Bei chronischen Beschwerden kann eine längere Begleitung sinnvoll sein. Anders als bei der Physiotherapie finden die Termine oft in größeren Abständen (z. B. alle 2–4 Wochen) statt, um dem Körper Zeit zur Reaktion zu geben.
Da Ludwig Terhorst und einige unserer Therapeuten auch Heilpraktiker sind, dürfen Sie theoretisch auch ohne ärztliches Rezept direkt zu uns kommen (Direktzugang). Wichtig: Wenn Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen möchten, verlangen viele gesetzliche Kassen vorab eine „Empfehlung für Osteopathie“ (Privatrezept) von Ihrem Arzt. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Kasse.
• Gesetzliche Kassen: Viele gesetzliche Krankenkassen (z. B. TK, AOK, BKK) bezuschussen Osteopathie mittlerweile anteilig (z. B. 3 bis 6 Sitzungen pro Jahr mit je 40–60 € Erstattung). Voraussetzung ist oft, dass der Therapeut eine anerkannte Ausbildung hat – das ist bei uns der Fall.
• Private Kassen / Zusatzversicherungen: Wenn Sie privat versichert sind oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, werden die Kosten meist nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) übernommen.
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