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Ahlen
02382 7043183
Beckum
Münster
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Fragen und Antworten zur Physiotherapie
Für eine Behandlung, die über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden soll, ist zwingend eine ärztliche Verordnung (Kassenrezept) notwendig. Gut zu wissen: Da wir in unserer Praxis auch als Heilpraktiker (bzw. im sektoralen Bereich) qualifiziert sind, können Sie für bestimmte physiotherapeutische Leistungen auch ohne ärztliches Rezept als Selbstzahler zu uns kommen. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn Sie präventiv etwas für Ihre Gesundheit tun möchten.
Damit wir uns voll auf Ihre Therapie konzentrieren können, bringen Sie bitte Folgendes mit:
• Ihr Rezept (Verordnung) vom Arzt.
• Ihre Versichertenkarte.
• Vorhandene Befunde (Röntgenbilder, MRT, OP-Berichte).
• Ein großes Handtuch oder Laken für die Liege.
• Bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können.
Ja, gesetzlich versicherte Patienten sind vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten (sofern keine Befreiung vorliegt). Diese setzt sich zusammen aus 10 Euro pro Rezept plus 10 % der Behandlungskosten. Dieser Betrag wird von uns lediglich eingezogen und an die Krankenkassen weitergeleitet. Wir bitten Sie, die Zuzahlung spätestens zum zweiten Termin zu begleichen.
Die Dauer einer Sitzung ist von den Heilmittelrichtlinien der Krankenkassen vorgegeben und hängt von der verordneten Therapieart ab. Eine klassische Krankengymnastik oder Manuelle Therapie dauert in der Regel 15 bis 20 Minuten. Wir nutzen diese Zeit intensiv und effizient. Für den ersten Termin planen wir uns zudem ausreichend Zeit für eine gründliche Anamnese und Befundaufnahme ein.
Wir führen eine Bestellpraxis, das heißt: Die Zeit ist fest für Sie reserviert. Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte spätestens 24 Stunden vorher ab (telefonisch oder per E-Mail). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, privat in Rechnung stellen müssen, da wir diese Lücke so kurzfristig nicht neu vergeben können.
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