Für eine Behandlung, die über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden soll, ist zwingend eine ärztliche Verordnung (Kassenrezept) notwendig. Gut zu wissen: Da wir in unserer Praxis auch als Heilpraktiker (bzw. im sektoralen Bereich) qualifiziert sind, können Sie für bestimmte physiotherapeutische Leistungen auch ohne ärztliches Rezept als Selbstzahler zu uns kommen. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn Sie präventiv etwas für Ihre Gesundheit tun möchten.